Politische Grundlagen zur Epidemische Lage, fehlende Evidenzen - Hier ein Schnell Zugriff und Übersicht der Faktenlage, die tatsächlichen Zahlen und Studien.
Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche
Gesellschaft verdeutlicht werden:
1) Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft
ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden
Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
2) "Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden": Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen
haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.
3) Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst
QUELLE Seehofer
QUELLE Bericht
QUELLE die Verfasser
1. Trifft es zu, dass der Senat seine sogenannten „Corona-Verordnungen“ auf das IfSG stützt? Zu 1.: Die Ermächtigungsgrundlage für die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung findet sich in § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). 2. Wie definiert das IfSG für die Zwecke dieses Gesetzes den Begriff der „Infektion“? Zu 2.: Gemäß § 2 Nr. 2 IfSG ist „Infektion“ im Sinne des IfSG die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus. 3. Wie definiert das IfSG für die Zwecke dieses Gesetzes den Begriff des „Krankheitserregers“? Zu 3.: Gemäß § 2 Nr. 1 IfSG ist „Krankheitserreger“ im Sinne des IfSG ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann. 4. Soweit es auf das Vorhandensein „vermehrungsfähiger Viren“ ankommt: ist ein sogenannter PCR-Test in der Lage, zwischen einem „vermehrungsfähigen“ und einem „nicht-vermehrungsfähigen“ Virus zu unterscheiden?2 Zu 4.: Nein.
QUELLE Merkel
QUELLE Anfrage Reporter
QUELLE Anfrage PCR Reporter
QUELLE Anfrage an BMI PCR Tauglich
Angesichts mehrerer schwerwiegender Designfehler, die den Test als diagnostisches Instrument zur Identifizierung des SARS-CoV-2-Virus ungeeignet machen, sowie eines zweifelhaften Peer-Review-Prozesses sind wir zuversichtlich, dass die Redaktion von Eurosurveillance keine andere Wahl hat, als das Corman-Drosten-Paper in Bezug auf die wissenschaftliche Integrität zurückzuziehen
QUELLE Report
QUELLE Hintergrund
QUELLE Revision
QUELLE kein Patient NULL//Asymptomatisch
Der vorgenannte Gesetzentwurf ist jedoch so weitreichend und soll in derart kurzer Zeit einer parlamentarischen Abstimmung zugeführt werden, dass wir uns gedrängt sehen, kurzfristig Stellung zu beziehen.
Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen:
„Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits–Grenzen hinaus.“
Nach seiner Ansicht
„…dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln”.
QUELLE erste Änderung
QUELLE zweite Änderung
QUELLE die Bedeutung
QUELLE Historische Bedeutung